Eine häufige Frage: Bekomme ich Geld, wenn mein Balkonkraftwerk mehr Strom produziert als ich verbrauche? Die Antwort ist leider ernüchternd – aber es gibt Alternativen.

Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke

Im vereinfachten Standardfall wird ein Steckersolargerät der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet: Überschüssiger Strom fließt ins Netz, ohne dass du dafür eine Vergütung erhältst. Eine reguläre EEG-Einspeisevergütung ist grundsätzlich dennoch möglich. Dann entfallen jedoch die vereinfachenden Sonderregeln; insbesondere sind die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber und eine geeignete Messung erforderlich.

Warum ist das so?

Die unentgeltliche Abnahme reduziert den Abrechnungsaufwand und ist deshalb bei kleinen Steckersolargeräten üblich. Wer die Vergütung wählt, muss die Anlage dem Netzbetreiber melden und die eingespeiste Energiemenge mit einem Zweirichtungszähler erfassen lassen.

💡 Stand August 2026: Für neue Gebäude-Solaranlagen bis 10 kW nennt die Bundesnetzagentur bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh. Ob und ab wann dieser Satz im konkreten Fall beansprucht werden kann, hängt unter anderem von Inbetriebnahme, Messung, Anmeldung und Zuordnung zur EEG-Veräußerungsform ab. Bei einem kleinen Balkonkraftwerk ist hoher Eigenverbrauch meist wirtschaftlich wichtiger.

So maximierst du den Eigenverbrauch

Was musst du für eine Vergütung tun?

Stimme die reguläre Einspeisevergütung vorab mit deinem Netzbetreiber ab, registriere die Anlage im Marktstammdatenregister und lasse eine geeignete Messeinrichtung verwenden. Vergütungssätze ändern sich nach dem Inbetriebnahmedatum; maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Tabelle der Bundesnetzagentur.

Es gibt politische Diskussionen über eine Mindestvergütung auch für Balkonkraftwerke. Bislang gibt es aber keine konkreten Pläne. Wir empfehlen, die Anlage auf Eigenverbrauch zu optimieren statt auf mögliche zukünftige Vergütungen zu warten.