Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) ist die Registrierung kleiner Steckersolargeräte vereinfacht. Für den Netzanschluss gilt die VDE-AR-N 4105; die technischen Sicherheitsanforderungen an das vollständige Steckersolargerät beschreibt seit Dezember 2025 die Produktnorm DIN VDE V 0126-95.
Was gilt 2026?
- EEG-Sonderregeln für insgesamt höchstens 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 W installierte Modulleistung je Entnahmestelle
- Bei Anschluss über eine Haushaltssteckdose: höchstens 960 Wp Modulleistung und ein Gesamtsystem, das die Schutzanforderungen der DIN VDE V 0126-95 erfüllt
- Bis 2.000 Wp sind nach der Produktnorm mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung möglich
- Bei Verzicht auf Einspeisevergütung genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister; eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
- Wer Einspeisevergütung beansprucht, muss die Anlage zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden
Schritt 1: Marktstammdatenregister
Gehe auf marktstammdatenregister.de und registriere dich kostenlos. Die Anmeldung dauert ca. 10 Minuten.
Schritt 2: Was du brauchst
- Deine Adresse und Zählernummer (steht auf der Stromrechnung)
- Typ und Leistung deines Wechselrichters
- Typ und Leistung deiner Solarpanele
- Installationsdatum
Schritt 3: Zustimmung des Vermieters einholen
Mieter können nach § 554 BGB grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter eine angemessene bauliche Veränderung für ein Steckersolargerät erlaubt. Das bedeutet aber nicht, dass ohne Abstimmung montiert werden darf: Hole die Zustimmung vorher ein. Der Anspruch kann im Einzelfall entfallen, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Abwägung der Interessen nicht zumutbar ist.