Viele fragen sich: Brauche ich eine Genehmigung fuer mein Balkonkraftwerk? Die Antwort hängt 2026 davon ab, ob du Eigentümer oder Mieter bist, wie das Gerät angeschlossen wird und ob du eine Einspeisevergütung beanspruchst.
Was braucht man 2026 wirklich?
| Behörde | Erforderlich? | Aufwand |
|---|---|---|
| Netzbetreiber | Entfällt bei vereinfachter Registrierung ohne Vergütung | Bei Vergütung erforderlich |
| Marktstammdatenregister | ✅ Ja, Anmeldung nötig | 10 Min. online |
| Baugenehmigung | Meist nicht nötig; Landesrecht und Denkmalschutz prüfen | Je nach Gebäude |
| Vermieter | Zustimmung vor Montage einholen (§ 554 BGB) | Schriftliche Anfrage |
| WEG / Hausverwaltung | Beschluss über die Durchführung erforderlich | Antrag vorbereiten |
Welche Pflichten bleiben?
Jedes netzgekoppelte Steckersolargerät muss im Marktstammdatenregister registriert werden. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt nur für Geräte innerhalb der EEG-Sondergrenzen, die der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet sind. Mieter benötigen weiterhin die Zustimmung des Vermieters; Wohnungseigentümer einen Beschluss über die Durchführung.
Was passiert, wenn man nicht anmeldet?
Eine unterlassene oder verspätete Registrierung kann rechtliche und förderrechtliche Folgen haben. Statt mit einem pauschalen Höchstbetrag zu rechnen, solltest du die Registrierung fristgerecht erledigen und bei einem konkreten Versäumnis die Hinweise des Marktstammdatenregisters beachten.
Denkmalschutz – Ausnahmen beachten
Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann die Gemeinde die Installation aus Denkmalschutzgründen einschränken. Hier am besten vorher bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde anfragen.