Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Finanzamt angeben? Diese Frage stellen sich viele. Seit 2023 gibt es eine erfreuliche Vereinfachung.

Steuerpflicht seit 2023 abgeschafft

Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Kleine Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind komplett steuerfrei. Das gilt auch für Balkonkraftwerke. Du musst also:

Stand 2026: Balkonkraftwerke sind weiterhin vollstaendig steuerfrei - keine Angaben beim Finanzamt noetig! Diese Regel ist unbefristet und wurde nicht wieder abgeschafft.

Was gilt für die Mehrwertsteuer beim Kauf?

Seit Januar 2023 gilt 0% Mehrwertsteuer auf den Kauf von Solaranlagen bis 30 kWp. Das bedeutet: Beim Kauf eines Balkonkraftwerks zahlst du keine Mehrwertsteuer – ein zusätzlicher Rabatt von 19%!

Gilt das auch für Zubehör?

ProduktMwSt.
Solarpanele0%
Mikrowechselrichter0%
Komplett-Set0%
Halterung (separat)19% (Zubehör)
Speicher (separat)0% (wenn für PV)

Fazit: Maximale steuerliche Vereinfachung

Balkonkraftwerke sind steuerlich komplett unkompliziert. Kein Papierkram, keine Steuererklärung, keine Gewerbeanmeldung. Einfach kaufen, anmelden, Strom erzeugen und sparen.